EUROSKIN verabschiedet Empfehlungskatalog für die Nutzung von Sonnenstudios in Europa
Zum Abschluss der 5ten Internationalen EUROSKIN-Konferenz ‘Reducing the Health Risks of Sunbed Use – Needs for further European Harmonization of Regulations’ stellten die Teilnehmer der EUROSKIN-Konferenz ihre Empfehlungen an die Politiker in einem Katalog zusammen. Die Empfehlungen basieren auf dem ‘Code of Practice for artificial Tanning’ (www.euroskin.eu), der 2005 von EUROSKIN bei der Europäischen Kommission eingereicht und weitgehend akzeptiert wurde. Der Neun-Punkte-Katalog enthält abgestimmte Forderungen für die Nutzung von Sonnenstudios, die europaweit realisiert werden sollen. Aktuell ergänzt wurde der Katalog in Hamburg um die Empfehlung: Sonnenstudios nicht zu nutzen, um den Vitamin-D-Bedarf zu decken sowie den Hinweis, dass die Therapie mit UV-Strahlung nur in Kliniken und ärztlichen Praxen erfolgen darf. Hauptziel der Experten: die Risiken von zusätzlicher UV-Exposition in Sonnenstudios reduzieren, um Hautkrebs zu verhindern.
Die Grundlage für die freiwillige Regulierung von Sonnenstudios in Europa ist der „Code of Practice for artificial Tanning“, vgl. www.euroskin.eu.
- Die Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m2 ist nicht ausreichend. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass bei dieser Bestrahlungsstärke 1 MED (MED = Minimale Erythem Dosis; Erythem = Sonnenbrand) nicht überschritten werden kann. Um Sonnenbrand sicher zu vermeiden, muss außerdem ein individueller Bestrahlungsplan erstellt werden (Personal-Dosis)
- Ausgebildetes Personal
- Verbot von Münz-Solarien
- Verbot der Nutzung von Solarien unter 18 Jahren
- Keine Bewerbung von biopositiven Effekten (Gesundheitswerbung)
- Es wird nicht empfohlen, Sonnenstudios zu nutzen, um den Vitamin-D-Bedarf zu decken
- Die Therapie mit UV-Strahlung darf nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen erbracht werden
- Entfernung aller Kosmetika vor Nutzung eines Solariums
- Keine Nutzung von Bräunigungsbeschleunigern
Rüdiger Greinert, Generalsekretär EURO
SKIN, erklärt: „Diese Empfehlungen stellen die Grundlage für alle europäischen Länder dar. Jedes Land kann daraufhin seine eigenen gesetzlichen oder freiwilligen Regelungen für die Nutzung von Sonnenstudios umsetzen.“ EURO
SKIN ist sich einig mit der WHO, dass eine Umsetzung dieser Empfehlungen nur auf gesetzlichem Wege möglich ist.
In Deutschland wurde seit 2001 versucht, mit dem Bundesministerium für Umwelt, dem Bundesamt für Strahlenschutz, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention sowie mit den Herstellern und Betreibern von Solarien, diese Empfehlungen auf freiwilliger Basis zu realisieren (Zertifizierung als „Geprüftes Sonnenstudio“ gemäß Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz). Trotz dieses Bemühens haben sich bisher nur rund 100 der 6.000 Studios seit 2003 zertifizieren lassen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat deshalb gesetzliche Regulierungen für 2009 angekündigt, die eine Nutzung unter 18 Jahren verbieten. Ebenso dringlich ist ein Verbot, in Sonnenstudios mit therapeutischen Gesundheitsangeboten zu werben: „Wenn wir in Deutschland von rund vier Millionen meist jungen Nutzern ausgehen, die ein Sonnenstudio zweimal wöchentlich besuchen und weiteren 12 Millionen, die es gelegentlich aufsuchen, „können wir davon ausgehen, dass ein Großteil dieser Menschen später Hautkrebs bekommt“, erklärt Professor Dr. Eckart Breitbart, Zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V.
www.euroskin.eu
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
EURO
SKIN c/o Sigrid Altdorf, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V., Cremon 11, 20457 Hamburg, Telefon: 040 20913-134, Fax: 040 20913-161,
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