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Hautkrebsprävention
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Sie selbst oder Ihr Partner kennen Ihren Körper wahrscheinlich am besten. Sie sollten sich daher einmal im Monat von Kopf bis Fuß ansehen und auffällig erscheinende Hautpartien oder sich verändernde Muttermale vom Arzt abklären lassen.

Schauen Sie sich in Ruhe und ganz methodisch an (wenn Sie dabei alleine sind am besten mit Hilfe eines Handspiegels) - schon beim zweiten oder dritten Mal werden Sie Regelmäßigkeiten bei Ihren Pigmentmalen oder denen Ihres Partners erkennen.

Auffällig ist alles, was sich in Form, Farbe oder Größe verändert hat. Hilfreich bei der Selbstuntersuchung zur Beurteilung von Pigmentmalen ist die sogenannte A-B-C-D-Regel:

A wie Asymmetrie.

Ein Mal hat eine unregelmäßige Form.

B wie Begrenzung.

An den Rändern scheint das Pigmentmal auszulaufen, es ist uneben, rau und zackig.

C wie Colour.

Das Mal ist an einigen Stellen heller oder dunkler.

D wie Durchmesser.

Male mit einem Durchmesser von mehr als zwei Millimetern sollen in jedem Fall beobachtet werden.

Auch dunkle Verfärbungen unter der Fußsohle oder einem Nagel können ein Anzeichen für Hautkrebs sein. Sollten Sie nach der A-B-C-D-Regel etwas Auffälliges entdecken, wenden Sie sich vorsichtshalber an einen Hautarzt. Doch nicht nur ein ungewöhnliches Pigmentmal auf der Haut ist verdächtig. Auch jede dunkle Verfärbung an der Sohle oder unter einem Nagel, die plötzliche Ablösung eines Nagels oder eine langwierige schmerzlose Nagelwallentzündung können melanomverdächtige Anzeichen sein.

Gehen Sie lieber einmal zu viel zum Arzt als einmal zu wenig.

Die Selbstuntersuchung ersetzt nicht die Teilnahme am Hautkrebs-Screening. Gehen Sie deswegen alle zwei Jahre zur Hautkrebsfrüherkennung zu Ihrem Hausarzt oder Dermatologen.