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Hautkrebsprävention
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UV-Strahlung

Ohne die Sonne wäre ein Leben auf unserem Planeten nicht möglich. Ihre Strahlung unterstützt die Photosynthese bei Pflanzen, sorgt für Licht und Wärme, fördert unsere Vitalität und unser seelisches Wohlbefinden.

Dieses Wohlbefinden und die steigende körperliche Leistungsfähigkeit sind vor allem auf die Helligkeit und die Wärme der Sonnenstrahlung zurückzuführen.

Die Sonne strahlt neben Licht und Wärme aber auch ultraviolette (UV-) Strahlung ab. UV-Strahlung fördert zwar die Bildung des lebenswichtigen Vitamins D3, schadet jedoch darüber hinaus der Gesundheit auf unterschiedliche Art und Weise. Das Hautkrebsrisiko steigt, die Haut altert vorzeitig, das Immunsystem wird geschwächt, die Augen werden beschädigt.

UV-Strahlung umfasst den Wellenlängenbereich von 100 bis 400 Nanometer (nm). Dabei teilt sich die UV-Strahlung in:


• UV-C: sehr kurzwellig, deshalb besonders energiereich, wird vollständig ausgefiltert durch die Erdatmosphäre


• UV-B: kurzwellig, energiereich, wird zu 90% von der Ozonschicht ausgefiltert, ca. 10% erreichen die Erdoberfläche (dringen bis in die mittlere Hautschicht, die Lederhaut ein)


• UV-A: langwellig, erreicht die Erdoberfläche zu 100% (dringen bis in die Basalzellschicht ein)

UV-Strahlung spürt man leider erst, wenn es zu spät ist. Sie ist für das menschliche Auge unsichtbar und dringt unterschiedlich tief in die Haut ein. Die Intensität der Strahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Tageszeit: Je höher die Sonne am Himmel steht, desto höher ist der Anteil an der UV-Strahlung.
  • Jahreszeit: Im Sommer ist die UV-Strahlung am intensivsten.
  • Geographische Lage: Am Äquator ist die UV-Strahlung am stärksten, weil sie dort im Zenit senkrecht auf die Erde strahlt. Mit zunehmender Nähe zum Äquator wird die Sonnenintensität entsprechend stärker.
  • Höhenlage: Je klarer die Luft und je höher die Lage, desto intensiver dringt die Sonnenstrahlung zu uns vor.
  • Bewölkung: Starke Bewölkung reduziert die Stärke der UV-Strahlung, hebt sie aber nicht vollkommen auf - teilweise verstärkt sie sich sogar.
  • Umgebung: UV-Strahlung wird durch Schnee, Wasser, Sand und sogar Asphalt reflektiert.

Folgen von UV-Strahlung

Wird die Haut der UV-Strahlung ausgesetzt, entstehen schon nach wenigen Sekunden Schäden im Erbgut der Hautzellen. Der Körper kann diese Schäden bis zu einem gewissen Maß reparieren. Ist die Haut allerdings zu lange oder zu oft ungeschützt der UV-Strahlung ausgesetzt, wird das körpereigene Reparatursystem überlastet und geschädigte Zellen bleiben im Körper zurück. Aus diesen Zellen kann sich auch Jahrzehnte später noch Hautkrebs entwickeln.

Die Grenze, wie viele Schäden der Körper beheben kann, ist sehr individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Wissenschaft existiert kein Schwellenwert für gesundheitlich ungefährliche UV-Strahlung. Daher gilt: Je weniger, desto besser.

Weiterhin sorgt UV-Strahlung für eine Immunsuppression, eine Schwächung des körperlichen Abwehrsystems (Immunsystems) des Menschen. Dadurch ist der Körper mehrere Tage lang anfälliger für Infektionen jeglicher Art. Sowohl die Immunsuppression als auch die DNA-Schäden treten bei solarer UV-Strahlung ebenso wie bei künstlicher in Solarien auf.

Darüber hinaus werden durch UV-Strahlung die elastischen Fasern des Bindegewebes zerstört, was zur vorzeitigen Hautalterung beiträgt. Die Haut verliert ihre Spannkraft und die Faltenbildung steigt. Dies geschieht vor allem bei UV-A-Strahlung, da diese tiefer in die Haut eindringt. Bei Solariengeräten ist der abgegebene Anteil an UV-A-Strahlung erhöht, so dass die Hautalterung bei Sonnenbanknutzer*innen besonders schnell und deutlich zutage tritt (Näheres zur Wirkung von künstlicher UV-Strahlung hier).

Kurzfristige Wirkung von UV-Strahlung

(nach Sekunden/Minuten/Stunden/Tagen)


  • Schädigung der Augen: Binde- und Hornhautentzündungen.
  • Schädigung der Haut: Schädigung des Erbgutes (DNA) von Hautzellen, Entzündliche Hautrötungen (Erytheme), um-gangssprachlich „Sonnenbrand".
  • Schwächung des Immunsystems
  • Vitamin D-Produktion: Positive biologische Wirkung, die dem Knochenauf-bau dient.
  • Schutzreaktion der Haut: Bildung von Farbpigmenten (Melanin) zum Schutz der Zellkerne, erzeugen Braunfärbung, ggf. Entstehung einer „Lichtschwiele" (Hautverdickung).

Langfristige Wirkung von UV-Strahlung

(nach Jahren/ Jahrzehnten)


  • Linsentrübung: Kann Katarakt (Grauen Star) auslösen.
  • Hautalterung: UV-A-Strahlung dringt tief in die Haut ein und zerstört die elastischen/collagenen Fasern. Die Haut verliert ihre Spannkraft.
  • Hautkrebs: UV-Strahlung schädigt das Erbgut (DNA) von Hautzellen. Dies gilt für die UV-B-Strahlung ebenso wie für UV-A-Strahlung. Zellen mit geschä-digtem Erbgut können im Laufe der Zeit zu Krebszellen entarten – Hautkrebs entsteht.

 

 

 

 

Während die sehr energiereiche UV-B-Strahlung direkt auf das Erbmaterial (DNA) von Hautzellen einwirkt, bewirkt ein hohes Maß an UV-A-Strahlung auf indirektem Wege ebenfalls DNA-Schäden. Beides erhöht das Hautkrebsrisiko.

 

Abbildung: DNA-Schäden verursacht durch UV-B- und und UV-A-Strahlung


Entstehung der Hautbräunung

Wenn UV-Strahlung auf die Hautzellen trifft, wird gleichzeitig ein ausgeklügelter körpereigener Schutzmechanismus in Gang gesetzt: Das dunkle Farbpigment Melanin wird gebildet und legt sich wie ein Schirm über die Zellkerne und schützt so das darin enthaltende Erbgut in einem begrenzten Umfang vor krebserregender UV-Strahlung. So kann die DNA in einem gewissen Ausmaß vor Schäden geschützt werden, jedoch entspricht dieser körpereigene Schutz maximal einem Lichtschutzfaktor von 4. Als sichtbarer Nebeneffekt dieses „interzellulären" Kraftakts bräunt die Haut.

UV-A-Strahlung sorgt dabei für eine grau-braune Sofort-Pigmentierung, die nur kurze Zeit anhält. Durch UV-B-Strahlung setzt die Pigmentierung erst nach 24 bis 72 Stunden ein und bleibt für mehrere Tage bis Wochen erhalten. Gleichbedeutend für beide Arten der UV-Strahlung zeigt die Bräunung lediglich eine hohe UV-Belastung der Haut an.

Eine gesunde Bräune gibt es demnach nicht, denn die Pigmentierung stellt immer nur einen begrenzt wirkenden Schutzvorgang der Haut vor krebserregender UV-Strahlung dar. Aufgrund dessen sollte Hautbräunung weder unter der natürlichen Sonne, noch im Solarium gezielt herbeigeführt werden.


 

Vitamin D3

Die positive Wirkung von UV-Strahlung wird oft überschätzt. Lebensnotwendig ist sie nur zum Aufbau von Vitamin D3 im menschlichen Körper. Dieses Vitamin reguliert den Calcium- und Phosphatstoffwechsel und fördert so die Mineralisierung und Härtung der Knochensubstanz. Pralle Sonne ist dafür jedoch nicht nötig und schadet dem Körper mehr, als dass sie nützt. Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention und die Deutsche Krebshilfe haben gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften in einem ‚UV-Schutz-Bündnis‘ gemeinsam Empfehlungen zum bewussten Umgang mit UV-Strahlung zur Bildung des körpereigenen Vitamin D erarbeitet.

Das vom Bundesministerium für Strahlenschutz (BfS) initiierte UV-Bündnis besteht zurzeit aus 20 Vertretern von Fachorganisationen aus den Bereichen Strahlenschutz, Ernährungswissenschaften, Medizin, Risikobewertung und Forschung und hat im Dezember 2014 eine "Konsentierte Empfehlung zu UV-Strahlung und Vitamin D" veröffentlicht. Für eine ausreichende Synthese von Vitamin D genügt es demnach, Gesicht, Hände und Arme unbedeckt und ohne Sonnenschutzmittel zwei- bis dreimal in der Woche der Hälfte der minimalen sonnenbrandwirksamen UV-Dosis auszusetzen – das bedeutet der Hälfte der Zeit, in der man ungeschützt einen Sonnenbrand bekommen würde. Für Menschen mit Hauttyp II reicht bei einem UV-Index von 7 demnach eine Bestrahlungszeit von rund zwölf Minuten aus. Der UV-Index zeigt die an einem Tag höchstmögliche UV-Bestrahlungsstärke an und wird auf einer Skala von 1 bis 11+ angegeben.

Von starken, nicht ärztlich kontrollierten UV-Bestrahlungen – sei es zum Zweck der Vitamin-D-Bildung, der Selbsttherapie eines Vitamin-D-Mangels oder der Bräunung – rät das UV-Bündnis dringend ab. Wissenschaftliche Studien und Untersuchungen belegen, dass UV-Strahlung Hautkrebs verursachen kann. Die Deutsche Krebshilfe und die ADP warnen deshalb seit Jahren ausdrücklich vor der Nutzung von Solarien. Die gesetzlich festgelegte höchste Bestrahlungsstärke in Solarien entspricht der höchsten der Erde, die mittags am Äquator bei wolkenlosem Himmel herrscht. Studien zeigen, dass das Risiko am malignen Melanom, dem aggressiven schwarzen Hautkrebs, zu erkranken, um 60% steigt, wenn Solarien erstmals vor dem Alter von 35 Jahren genutzt werden. Wer in den weniger sonnenreichen Monaten um seinen Vitamin D-Haushalt fürchtet, sollte sich deshalb im Zweifel gesundheitlich durchchecken lassen, statt das Solarium aufzusuchen. Die Empfehlung des fachübergreifenden UV-Bündnis stellt klar: Ein Mangel an Vitamin D kann nur von ärztlicher Seite diagnostiziert und behandelt werden.

Über den Aufbau und Erhalt von Knochen hinausgehende  mögliche positive biologische Wirkungen von Vitamin D, wie zum Beispiel eine vermutete Schutzfunktion gegen Brust- und Dickdarmkrebs, sind wissenschaftlich nicht genügend untermauert. Sollte die Wissenschaft hier neue, gesicherte Erkenntnisse liefern, so werden diese in Empfehlungen zum Umgang mit natürlicher und künstlicher UV-Strahlung einfließen.

UV-Index

 

Der globale, solare UV-Index (UVI) gibt die Stärke der UV-Strahlung auf der Erde wieder. Er wurde entwickelt, um die Menschen vor übermäßiger UV-Belastung zu warnen.

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Der UVI ist international einheitlich und anhängig von der geografischen Lage, der Tages- und Jahreszeit und der Dicke der Ozonschicht. Der UV-Index beginnt bei 1 und erhöht sich mit der Strahlung. Je höher der UV-Index, desto größer die Gefahr für Haut und Augen. Angegeben wird immer der Maximalwert, der mittags erreicht wird. Anhand dieses UV-Indexes (und unter Berücksichtigung des individuellen Hauttyps), kann jeder seine maximale Aufenthaltsdauer in der Sonne ablesen und für einen entsprechenden UV-Schutz sorgen.

Bei einem UV-Index von 0 bis 2 ist die Belastung niedrig und es sind keine Schutzmaßnahmen nötig. Bei einem UVI zwischen  3 (mittlere Belastung) und 7 (hohe Belastung) sollte während der Mittagszeit Schatten aufgesucht, entsprechende Kleidung getragen und die unbedeckte Haut mit Sonnencreme geschützt werden. Ab einem UVI von 8 (sehr hohe Belastung) sind weiterreichende Schutzmaßnahmen nötig, um seine Haut vor einem Sonnenbrand zu schützen: In den Mittagsstunden möglichst im Haus bleiben, auf jeden Fall Schatten aufsuchen und unbedingt entsprechende Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen und die unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfakor eincremen. 

Achten Sie vor allem bei Aktivitäten im Freien auf diesen Wert und schützen Sie auch Ihre Kinder dementsprechend. Den UVI erfahren Sie in vielen Wetterberichten oder im Internet, beispielsweise beim Deutschen Wetterdienst oder - in den Sommermonaten - auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz. Allgemeine Schutzempfehlungen beziehen sich immer auf einen allgemeinen Hauttyp 2, der nicht vorgebräunt ist.