„Unzureichender Gesundheitsschutz in Solarien ist ein weltweites Problem. Es kann nachhaltig nur über koordinierte und harmonisierte europäische sowie weltweit eingebundene Maßnahmen gelöst werden“, so Dr. Rüdiger Greinert, Generalsekretär von EUROSKIN. In Europa gibt es zurzeit in Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal, Österreich, Norwegen, Schweden und Finnland Ansätze zu gesetzlichen Regulierungen, die den Einsatz und die Nutzung von Solarien steuern. Allerdings liegen hier keine einheitlichen Regulierungskriterien zugrunde. In Deutschland gibt es nur die freiwillige Zertifizierung zum „geprüften Sonnenstudio“ durch das BfS, welche von BMU, SSK, DKH, ADP wie der Solarienbranche unterstützt wird. Für 2009 hat das BMU aber eine gesetzliche Regelung angekündigt, die u. a. eine Nutzung für Jugendliche unter 18 Jahren verbietet. Internationalen Experten reichen diese Maßnahmen nicht aus, denn wissenschaftliche Prognosen gehen von drastisch weitersteigenden Hautkrebserkrankungen aus. „Eine alarmierende Situation mit ganz erheblichen Konsequenzen für die Menschen und das Gesundheitssystem“, so Professor Dr. Eckhard Breitbart, Tagungspräsident und Zweiter Vorsitzender der ADP. „In Deutschland werden jetzt schon jährlich rund 3 Milliarden Euro für die Behandlung von Hautkrebs ausgegeben, dabei ist Hautkrebs eine der wenigen Krebsarten, vor der man sich gut und einfach schützen kann“, so Breitbart weiter.
Bestrebungen, einheitliche europaweite Regulierungen von Sonnenstudios durchzusetzen, gibt es seit Längerem: 2000 hatte EURO
SKIN auf einem Internationalen Workshop in Hamburg, gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Empfehlung verabschiedet, dass Sonnenbänke nicht zu kosmetischen Zwecken genutzt werden sollen. Die WHO forderte die Regierungen auf, effektive Gesetze für die Nutzung von Solarien zu erlassen. Höchste Priorität sollte ein Verbot der Nutzung von Sonnenstudios für Jugendliche unter 18 Jahren haben sowie ein Verbot von Sonnenstudios, die kein bzw. ungeschultes Personal einsetzen (z. B. Münz-Solarien). 2005 reichte EURO
SKIN bei der EU den „Code of Practice for artificial Tanning“
2) ein, einen Katalog von Minimalforderungen, der als Grundlage für eine freiwillige oder gesetzliche Regulierung von Sonnenstudios dienen sollte. Diese Initiative hat dazu beigetragen, dass im Juni 2006 das Scientific Committee on Consumer Products (SCCP) der EU festgehalten hat: dass Solarienbesuche wahrscheinlich Maligne Melanome hervorrufen, dass Jugendliche unter 18 Jahren Solarien nicht nutzen sollen und dass die UV-Bestrahlungsstärke der Solarien, die in Sonnenstudios eingesetzt werden, 0,3 W/m² nicht übersteigen darf. Ab 27. Juli 2007 gilt diese Beschränkung der Bestrahlungsstärke auf 0,3 W/m² für alle Neugeräte in Sonnenstudios verbindlich für ganz Europa.
In Deutschland wurde der Grenzwert in Übereinkunft mit der Sonnenstudiobranche in die freiwillige Zertifizierung des Bundesamtes für Strahlenschutz für „Geprüfte Sonnenstudios“ aufgenommen. „Dies ist ein erster Schritt, um die gesundheitlichen Risiken der Solariennutzung zu reduzieren“, so Professor Dr. Wolfgang Weiss, Bundesamt für Strahlenschutz. „Die Beschränkung der Bestrahlungsstärke auf die 0,3 W/m² ist für eine Regulierung von Sonnenstudios jedoch längst nicht ausreichend“, so Greinert, „denn 0,3 W/m² entsprechen immer noch einem UV-Index von 12!“ Bei diesem Wert empfiehlt die WHO, im Hause zu bleiben und jede UV-Exposition zu vermeiden.
Ziel der Konferenz ist es, einheitliche Kriterien zu entwickeln, die als Basis für europaweite Regulierungen von Sonnenstudios dienen können. „Die aktuellen Studienergebnisse zum erhöhten Hautkrebsrisiko durch Solariennutzung sprechen für sich“, erklärt Greinert, „einheitliche Regulierungen sind dringend erforderlich, auch, um eine effektive europaweite Vernetzung der Hautkrebsprävention zu gewährleisten.“ Als Basis könnten die im „Code of Practice for artificial Tanning“ von EURO
SKIN zusammengestellten Forderungen dienen. Diese sind u. a. das Verbot der Nutzung von Solarien für Jugendliche unter 18 Jahren, individuell erstellte Bestrahlungspläne (wie beim freiwilligen deutschen Zertifikat „Geprüftes Sonnenstudio“) in Sonnenstudios, die garantieren, dass die UV-Bestrahlung keinen Sonnenbrand verursacht, eine schriftliche Einwilligungserklärung der Nutzer vor der Bestrahlung sowie ein Verbot von Kosmetika zur Bräunungsbeschleunigung. Eine weitere zentrale Forderung, die diskutiert wurde, ist der Verzicht von Sonnenstudios auf die Werbung mit biopositiven Effekten auf die Gesundheit, wie z. B. die Vitamin-D-Produktion von UV-Strahlung auf die Gesundheit. „Sonnenstudios sind keine Gesundheitsunternehmen. Die therapeutische Nutzung von UV-Strahlung gehört unter ärztliche Aufsicht in die Klinik und hat im Sonnenstudio nichts zu suchen,“ erklärte Breitbart.
Darüber hinaus sind dringend besser vernetzte Aufklärungskampagnen nötig, die den richtigen Umgang mit UV-Strahlung in Sonne und Solarien von Kind an vermitteln, ergaben die Diskussionen auf der Konferenz.
1) IARC working group, Int. J. Cancer, 129, 1116-1122 (2006)
2) “Code of Practice for artificial tanning” (2005,
www.euroskin.eu)
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