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Hautkrebsprävention
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Zu wenig Regulation trotz hoher Hautkrebszahlen


Hautkrebs ist mit mehr als 3 Millionen Neuerkrankungen die weltweit häufigste Krebserkrankung. Allein in Deutschland erkranken jedes Jahr ca. 140.000 Menschen neu daran. Der Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs ist die UV-Strahlung der Sonne und aus Solarien. Wird vor dem 30. Lebensjahr mit Solarienbesuchen begonnen, steigt das Risiko, im Laufe des Lebens an einem Malignen Melanom („Schwarzer Hautkrebs“) zu erkranken, um 75 Prozent.1) Doch einheitliche Regulierungsmaßnahmen, die das Gesundheitsrisiko künstlicher UV-Strahlung in Sonnenstudios – besonders für junge Nutzer – wirksam reduzieren, fehlen bislang. Auf der 5. Internationalen Konferenz der European Society of Skin Cancer Prevention, EUROSKIN, ‘Reducing the Health Risks of Sunbed Use – Needs for further European Harmonization of Regulations’ diskutierten deshalb vom 15.–17.10.2007 internationale Experten aus Wissenschaft, Medizin, Strahlenschutz sowie Politik über wirksame Präventionsstrategien. Im Fokus der Diskussionen: aktuelle Ergebnisse zu UV-Strahlung und Hautkrebs, die Frage nach der Bedeutung von UV-induzierter Vitamin-D-Produktion für die Prävention, die Implikationen steigender Hautkrebserkrankungszahlen für das öffentliche Gesundheitssystem sowie länderübergreifende Regulierungen und Präventionsstrategien. Die Ergebnisse fassen die Wissenschaftler in einem Forderungskatalog zusammen. Unterstützt wird die Konferenz vom Bundesumweltministerium (BMU), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), der Strahlenschutzkommission (SSK) sowie der Deutschen Krebshilfe und der ADP – Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V.

„Unzureichender Gesundheitsschutz in Solarien ist ein weltweites Problem. Es kann nachhaltig nur über koordinierte und harmonisierte europäische sowie weltweit eingebundene Maßnahmen gelöst werden“, so Dr. Rüdiger Greinert, Generalsekretär von EUROSKIN. In Europa gibt es zurzeit in Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal, Österreich, Norwegen, Schweden und Finnland Ansätze zu gesetzlichen Regulierungen, die den Einsatz und die Nutzung von Solarien steuern. Allerdings liegen hier keine einheitlichen Regulierungskriterien zugrunde. In Deutschland gibt es nur die freiwillige Zertifizierung zum „geprüften Sonnenstudio“ durch das BfS, welche von BMU, SSK, DKH, ADP wie der Solarienbranche unterstützt wird. Für 2009 hat das BMU aber eine gesetzliche Regelung angekündigt, die u. a. eine Nutzung für Jugendliche unter 18 Jahren verbietet. Internationalen Experten reichen diese Maßnahmen nicht aus, denn wissenschaftliche Prognosen gehen von drastisch weitersteigenden Hautkrebserkrankungen aus. „Eine alarmierende Situation mit ganz erheblichen Konsequenzen für die Menschen und das Gesundheitssystem“, so Professor Dr. Eckhard Breitbart, Tagungspräsident und Zweiter Vorsitzender der ADP. „In Deutschland werden jetzt schon jährlich rund 3 Milliarden Euro für die Behandlung von Hautkrebs ausgegeben, dabei ist Hautkrebs eine der wenigen Krebsarten, vor der man sich gut und einfach schützen kann“, so Breitbart weiter.

Bestrebungen, einheitliche europaweite Regulierungen von Sonnenstudios durchzusetzen, gibt es seit Längerem: 2000 hatte EUROSKIN auf einem Internationalen Workshop in Hamburg, gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Empfehlung verabschiedet, dass Sonnenbänke nicht zu kosmetischen Zwecken genutzt werden sollen. Die WHO forderte die Regierungen auf, effektive Gesetze für die Nutzung von Solarien zu erlassen. Höchste Priorität sollte ein Verbot der Nutzung von Sonnenstudios für Jugendliche unter 18 Jahren haben sowie ein Verbot von Sonnenstudios, die kein bzw. ungeschultes Personal einsetzen (z. B. Münz-Solarien). 2005 reichte EUROSKIN bei der EU den „Code of Practice for artificial Tanning“2) ein, einen Katalog von Minimalforderungen, der als Grundlage für eine freiwillige oder gesetzliche Regulierung von Sonnenstudios dienen sollte. Diese Initiative hat dazu beigetragen, dass im Juni 2006 das Scientific Committee on Consumer Products (SCCP) der EU festgehalten hat: dass Solarienbesuche wahrscheinlich Maligne Melanome hervorrufen, dass Jugendliche unter 18 Jahren Solarien nicht nutzen sollen und dass die UV-Bestrahlungsstärke der Solarien, die in Sonnenstudios eingesetzt werden, 0,3 W/m² nicht übersteigen darf. Ab 27. Juli 2007 gilt diese Beschränkung der Bestrahlungsstärke auf 0,3 W/m² für alle Neugeräte in Sonnenstudios verbindlich für ganz Europa.
In Deutschland wurde der Grenzwert in Übereinkunft mit der Sonnenstudiobranche in die freiwillige Zertifizierung des Bundesamtes für Strahlenschutz für „Geprüfte Sonnenstudios“ aufgenommen. „Dies ist ein erster Schritt, um die gesundheitlichen Risiken der Solariennutzung zu reduzieren“, so Professor Dr. Wolfgang Weiss, Bundesamt für Strahlenschutz. „Die Beschränkung der Bestrahlungsstärke auf die 0,3 W/m² ist für eine Regulierung von Sonnenstudios jedoch längst nicht ausreichend“, so Greinert, „denn 0,3 W/m² entsprechen immer noch einem UV-Index von 12!“ Bei diesem Wert empfiehlt die WHO, im Hause zu bleiben und jede UV-Exposition zu vermeiden.

Ziel der Konferenz ist es, einheitliche Kriterien zu entwickeln, die als Basis für europaweite Regulierungen von Sonnenstudios dienen können. „Die aktuellen Studienergebnisse zum erhöhten Hautkrebsrisiko durch Solariennutzung sprechen für sich“, erklärt Greinert, „einheitliche Regulierungen sind dringend erforderlich, auch, um eine effektive europaweite Vernetzung der Hautkrebsprävention zu gewährleisten.“ Als Basis könnten die im „Code of Practice for artificial Tanning“ von EUROSKIN zusammengestellten Forderungen dienen. Diese sind u. a. das Verbot der Nutzung von Solarien für Jugendliche unter 18 Jahren, individuell erstellte Bestrahlungspläne (wie beim freiwilligen deutschen Zertifikat „Geprüftes Sonnenstudio“) in Sonnenstudios, die garantieren, dass die UV-Bestrahlung keinen Sonnenbrand verursacht, eine schriftliche Einwilligungserklärung der Nutzer vor der Bestrahlung sowie ein Verbot von Kosmetika zur Bräunungsbeschleunigung. Eine weitere zentrale Forderung, die diskutiert wurde, ist der Verzicht von Sonnenstudios auf die Werbung mit biopositiven Effekten auf die Gesundheit, wie z. B. die Vitamin-D-Produktion von UV-Strahlung auf die Gesundheit. „Sonnenstudios sind keine Gesundheitsunternehmen. Die therapeutische Nutzung von UV-Strahlung gehört unter ärztliche Aufsicht in die Klinik und hat im Sonnenstudio nichts zu suchen,“ erklärte Breitbart.

Darüber hinaus sind dringend besser vernetzte Aufklärungskampagnen nötig, die den richtigen Umgang mit UV-Strahlung in Sonne und Solarien von Kind an vermitteln, ergaben die Diskussionen auf der Konferenz.


1) IARC working group, Int. J. Cancer, 129, 1116-1122 (2006)
2) “Code of Practice for artificial tanning” (2005, www.euroskin.eu)

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

EUROSKIN c/o Sigrid Altdorf, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP)
e. V., Cremon 11, 20457 Hamburg, Telefon: 040 20913-134, Fax: 040 20913-161,
E-Mail: info@unserehaut.de

Pressemeldungen 2007

EUROSKIN

17.10.2007 - Ziele und Arbeit von EUROSKINDie „European Society of Skin Cancer Prevention, EUROSKIN“, wurde 1999 gegründet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Häufigkeit sowie die Erkrankungs- und … weiterlesen

Positive biologische Wirkung von UV-Strahlung

17.10.2007 - HintergrundinformationVom Körper wird Vitamin D3 benötigt, um Phosphor und Kalzium zu verwerten, welche für den Aufbau und Erhalt der Knochen benötigt werden. Dieses Vitamin wird im Körper … weiterlesen

Empfehlungskatalog verabschiedet

17.10.2007 - EUROSKIN verabschiedet Empfehlungskatalog für die Nutzung von Sonnenstudios in EuropaZum Abschluss der 5ten Internationalen EUROSKIN-Konferenz ‘Reducing the Health Risks of Sunbed Use – Needs … weiterlesen

5. Internationale EUROSKIN-Konferenz

17.10.2007 - Zu wenig Regulation trotz hoher Hautkrebszahlen Hautkrebs ist mit mehr als 3 Millionen Neuerkrankungen die weltweit häufigste Krebserkrankung. Allein in Deutschland erkranken jedes Jahr ca. 140.000 … weiterlesen

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