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BfS will Hautkrebsprävention rechtlich verankern

Treffen des UV-Schutz-Bündnisses in München

Gemeinsam mit den Partnern des UV-Schutz-Bündnisses setzt sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für bessere Möglichkeiten zur Vorbeugung von Hautkrebs ein. Hierfür soll die Hautkrebsprävention im Präventionsgesetz des Bundes verankert werden. Anlässlich des Treffens des UV-Schutz-Bündnisses in Neuherberg bei München versicherte BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Wir wollen die Zahl UV-bedingter Hautkrebserkrankungen reduzieren. Zuerst müssen wir aber deren Anstieg stoppen. Dafür bedarf es der Aufklärung und Information und dem Ausbau von gesundheitsfördernden Strukturen. Beides sieht das Präventionsgesetz zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und Betrieben vor. Deshalb wollen wir darauf hinarbeiten, dass die Vorbeugung von Hautkrebs Teil dieses Gesetzes wird.“

Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen nimmt weiter zu

Das BfS arbeitet seit Jahrzehnten daran, UV-bedingten Erkrankungen und vor allem Hautkrebs mittels Forschung, Information und Vorbeugemaßnahmen entgegen zu wirken. Hochrechnungen auf Basis der Daten des Krebsregisters Schleswig-Holstein von 2017 zeigen allerdings, dass die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen weiter zugenommen hat. Demnach erkrankten 2014 rund 291.000 Menschen neu an Hautkrebs, davon etwa 254.000 an Hautkrebs hellen Typs und etwa 36.000 am schwarzen Hautkrebs, dem Melanom. Dies sind etwa zehn Prozent mehr als noch im Vorjahr. „Diese Zahlen und die Tatsache, dass sich die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen alle 10 bis 15 Jahre verdoppelt, zeigen ganz deutlich, dass Hautkrebs ein beachtenswertes Gesundheitsrisiko ist und wir dringend etwas dagegen tun müssen“, betonte Paulini.

Gemeinsam mit den 19 weiteren Partnern im UV-Schutz-Bündnis fordert das BfS deshalb, Hautkrebsprävention als Teilziel der Gesundheitsziele „Gesund aufwachsen“ und „Gesund alt werden“ in das Präventionsgesetz aufzunehmen.

Das Präventionsgesetz, das im Sommer 2015 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, Prävention und Gesundheitsförderung im direkten Lebensumfeld der Menschen zu etablieren, also in Kindertagesstätten, Schulen, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim. Zuständig für das Präventionsgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium.

Hintergrundinformationen zum UV-Schutz-Bündnis

Das UV-Schutz-Bündnis ist eine Kooperation namhafter Gesellschaften, Organisationen und Behörden aus Strahlenschutz, Medizin, Wissenschaft und Arbeitsschutz, die sich seit Jahren für gelebten UV-Schutz einsetzen. Gemeinsam tritt das Bündnis für einen verantwortlichen Umgang mit UV-Strahlung ein. Ziel des Bündnisses ist es, langfristig die Zahl der Neuerkrankungen an Hautkrebs und anderen Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung zu reduzieren. Schwerpunkt des Treffens am BfS-Standort Neuherberg sollte nun sein, weitere Schritte zur Umsetzung der Ziele des im vergangenen Jahr beschlossenen Grundsatzpapiers zu besprechen. Gegründet wurde das Bündnis im Jahr 2011.


Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologischen Prävention e.V. (ADP) ist Mitglied in UV-Schutz-Bündnis.

Download „Grundsatzpapier Vorbeugung gesundheitlicher Schäden durch die Sonne - Verhältnisprävention in der Stadt und auf dem Land: Grundsatzpapier des UV-Schutz-Bündnisses“ (externer Link).

Für Interviewpartner und weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die BfS-Pressestelle.
Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter
Telefon: 030 18 333-11 30 | E-Mail: presse@bfs.de

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 Die Pressemitteilung wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht.