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Hautkrebsprävention
forschen - informieren - netzwerken
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14.11.2023

Gemeinsam den Stecker ziehen

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Seit langem ist zweifelsfrei bekannt, dass Solariennutzung Hautkrebs verursacht. Die dort verwendete künstliche UV-Strahlung ist eindeutig krebserregend. Dennoch tut sich die Politik sehr schwer damit, den Betrieb von Solariengeräten zu kosmetischen Zwecken folgerichtig zu unterbinden. Die Europäische Kommission hat das Problem erkannt, geht mit gutem Beispiel voran und plant daher im ersten Quartal 2024 einen Legislativvorschlag zur Regulierung der Solarienproblematik zu erarbeiten.

Öffentliches Konsultationsverfahren

Hierfür ist derzeit ein öffentliches Konsultationsverfahren („Call for Evidence") geöffnet, bei dem bis zum 19. November 2023 Stellungnahmen eingereicht werden können. Neben Institutionen können dort auch Privatpersonen Ihre Position vertreten. Wir haben diese Möglichkeit zur Stellungnahme bereits genutzt und sowohl die Dringlichkeit einer Regulierung als auch Erfahrungen aus Deutschland platziert:

Gemäß internationalem Konsens begünstigt Solariennutzung die Entstehung des Melanoms (MM), dem sogenannten schwarzen Hautkrebs, und der nicht-melanozytären Hautkrebsarten (BZK/PEK), auch heller oder weißer Hautkrebs bezeichnet. Derzeit erkranken jährlich mehr als 300.000 Menschen allein in Deutschland neu an Hautkrebs. Das MM ist dabei besonders gefährlich, da es ab einer bestimmten Tiefe schnell Tochtergeschwülste (Metastasen) bildet. BZK und PEK metastasieren weitaus seltener, treten aber sehr viel häufiger auf als das MM. So übersteigen die BZK/PEK-Sterbefälle weltweit die des MM.

Aufgrund klimatischer Veränderungen, die mehr Sonnenstunden und weniger Bewölkung zur Folge haben, steigt die Exposition der Bevölkerung mit natürlicher UV-Strahlung, dadurch wird die Prävalenz von Hautkrebs in den nächsten Jahrzehnten auch ohne Solariennutzung weiter ansteigen.

Nutzungsverbot für Minderjährige

Seit 2009 ist in Deutschland nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) Minderjährigen die Solariennutzung zu verwehren. Dennoch konnten einer repräsentativen Studie zufolge in 2018, 140.000 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren ungehindert ein Solarium nutzen.

UV-Schutz-Verordnung undzureichend?

Seit 2012 gilt in Deutschland die UV-Schutz-Verordnung (UVSV), welche den Betrieb von Solarien regulieren soll, um das Gefahrenpotenzial möglichst gering zu halten. Zum einen wird die UVSV von einem Großteil der Betriebe nicht umgesetzt, dies zeigen repräsentative Daten sowie Auskünfte der für den Vollzug zuständigen Landesbehörden. Zum anderen gibt es wissenschaftlich betrachtet keinen Schwellenwert für eine ungefährliche Dosis von UV-Strahlung, so dass auch die Solariennutzung in einem Betrieb, der die Verordnung komplett umsetzt, die Hautkrebsentstehung nicht verhindert, wie ein Papier der Europäischen Kommission festgestellt hat.

Kommunikationsstrategien der Solariumbranche

Zu beobachten ist seit mehreren Jahren eine Kommunikationsentwicklung der Branche hin zu einem Versprechen von schonender, sanfter und gesunder Bräune; ein Widerspruch in sich, da der Bräunungsprozess stets eine Stressreaktion der Haut anzeigt. Insbesondere in der Bewerbung ihrer Dienstleistungen nutzt die Branche ausschließlich irreführende Botschaften. Die gewählten Marketingstrategien funktionieren gut. Die Nutzung verschiebt sich in gesundheitsorientierte Bereiche, wie z.B. in Fitnessstudios und Wellnesseinrichtungen. Die neue Kundschaft sind dynamische, sportliche Menschen mit mittleren bis hohen Bildungsabschlüssen, deren Hauptargument für die Nutzung, die Optimierung der Vitamin-D-Bildung ist. Eigene Beobachtungen von Social Media Entwicklungen lassen den Schluss zu, dass viele Menschen davon ausgehen die „neuen" Geräte seien nicht so gefährlich.

Knackpunkt Niederspannungsrichtlinie

UV-emittierende Geräte wie Solarien fallen in den Anwendungsbereich der europäischen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU („Low Voltage Directive", LVD). Nach Artikel 3 dieser Richtlinie „dürfen elektrische Betriebsmittel nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie [...] die Gesundheit [...] von Menschen [...] nicht gefährden." Solariennutzung ist weltweit harmonisiert als gesundheitsgefährdend deklariert, dementsprechend sollten diese Geräte konsequenterweise aus dieser Richtlinie entfernt werden.

Aus unserer Sicht folgt man der Empfehlung des European Code against Cancer: „Don't use sunbeds" mit einem Verbot des Betriebes von Solarien zu kosmetischen Zwecken am nachhaltigsten. Ein Verbot der Solariennutzung für Minderjährige allein reicht nicht aus. Der Betrieb sollte generell verboten werden, denn eine Regulierung funktioniert aus unseren Erfahrungen nicht, bzw. führt diese, selbst wenn sie funktioniert, nicht zu einer ungefährlichen Nutzung.

Gelingt ein generelles Verbot nicht, sollte zumindest, neben einer strengen Regulierung und konsequenten Ahndung von Missachtungen, ein Werbeverbot für Solarien eingerichtet werden. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass kosmetisch genutzte Solarien nicht in gesundheitsorientierten Einrichtungen betrieben werden dürfen.

Vorteile eines Verbotes in Europa

Nach Berechnungen aus 2020 würde ein Solarienverbot allein in Europa in der betreffenden Generation ungefähr 4,9% der Melanome (ca. 204.000) und ungefähr 4,4% der nicht-melanozytären Hautkrebserkrankungen (ca. 2,4 Mio.) verhindern. Darüber hinaus würden durch ein Solarienverbot schätzungsweise 2,8 Milliarden Euro Krankheitskosten eingespart werden.

Jetzt mitmachen!

Es würde uns sehr freuen, wenn viele Menschen im Sinne der Sache tätig werden. Interessierte können noch bis zum 19. November ihr Statement direkt abgeben.

Alle weiteren Informationen hierzu gibt es unter dem folgenden Link:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13956-Krebsvorsorge-Gesundheitsrisiken-in-Zusammenhang-mit-der-Sonnenbank-Nutzung-mindern_de

Unser Text darf gerne für ein Statement benutzt werden. Es gilt zu beachten, dass nur 4000 Zeichen für die Formulierung einer Eingabe zur Verfügung stehen.
Studien können in einem Dokument, das die Größe von 5 MB nicht übersteigt, angefügt werden.

Wir hoffen auf viele Eingaben, um auf EU-Ebene den Grundstein für ein Solarienverbot in Deutschland zu legen.

Autorin

Yvonne de Buhr ist die stellv. Vorsitzende der
ADP und verantwortlich für die Themen Solarium und Hautkrebs-Screening.
E-Mail: debuhr@adpev.de