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Gefährlicher Trend: Solariennutzung im „Spa-Bereich“

Einfache Tipps zum Schutz vor intensiver UV-Strahlung

Weg von klassischen Sonnenstudios, hin zu Wellness- und Fitnesseinrichtungen – immer mehr Menschen bräunen sich im „Spa-Bereich". Dies betrifft auch Risikopersonen, denen laut UV-Schutzverordnung von Solarienbesuchen abgeraten oder gar der Zutritt verweigert werden sollte – Beispiel Minderjährige. Verantwortlich hierfür ist möglicherweise ein regulatives Schlupfloch. Selbst der Deutsche Wellness Verband bewertet diesen Nutzungstrend kritisch und ruft seine Mitglieder zum Umdenken auf. Die Erkenntnisse zur Solariennutzung basieren auf einer repräsentativen bundesweiten Beobachtungsstudie, finanziert durch die Deutschen Krebshilfe. Sie analysiert das Nutzungsverhalten von Solariengängern und identifiziert Risikogruppen. Zum Schutz vor Hautkrebs fordern die Deutsche Krebshilfe und die ADP bereits seit 2020 ein bundesweites Solarienverbot.

„Wir sind besorgt über das zunehmende Bräunen im Spa-Bereich, denn Solarien sind ein Krebsrisikofaktor", so Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Stehen die Geräte in einem eher gesundheitsbetonten Umfeld, könnte dies die Risikowahrnehmung herabsetzen und Menschen zu einer unbedarften Nutzung animieren." Gesundheitsexperten warnen seit langem vor den Folgen künstlichen Besonnens: „Jeder Solarienbesuch kann langfristig zu Hautkrebs führen", erläutert Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. „Derzeit erkranken jährlich bundesweit rund 287.000 Menschen neu an Hautkrebs, über 36.000 davon am gefährlichen malignen Melanom."

Risikopersonen nutzen häufiger Solarien in Spa- und Fitnesseinrichtungen

Die Studie „Nationales Krebshilfe-Monitoring zur Solariennutzung (NCAM), der Universität Heidelberg, untersuchte zudem, ob es Unterschiede zwischen Nutzern von Solarien in Sonnenstudios und Wellnesseinrichtungen gibt. Keine Abweichungen gab es bezüglich Alter, Geschlecht, Partnerschaftsstatus oder Migrationshintergrund. Auch bei den Motiven für Solarienbesuche, dem Lebensstil sowie der individuellen Risikowahrnehmung in Bezug auf UV-Strahlen ähnelten sich die beiden Gruppen. Lediglich beim Hautstatus konnten die NCAM-Forscher einen Unterschied finden: „Befragte mit mehr als 40 Muttermalen nutzten Solarien verstärkt außerhalb von Sonnenstudios," sagt PD Dr. Katharina Diehl, Leiterin der NCAM-Studie. „Personen mit derart vielen Pigmentmalen haben ein erhöhtes Risiko für Hautkrebserkrankungen. Gerade sie sollten intensive UV-Strahlung meiden." Der Gesetzgeber hat insbesondere zum Schutz von Risikogruppen 2009 ein Nutzungsverbot für Minderjährige sowie 2012 die UV-Schutz-Verordnung erlassen.

Schlupfloch in der UV-Schutz-Verordnung

In Deutschland sind Einrichtungen, die mehr als zwei Solariengeräte betreiben per UV-Schutz-Verordnung verpflichtet, speziell geschultes Personal während der gesamten Betriebsdauer bereitzustellen. Dieses berät und klärt die Besucher auf. Zudem ist dieses Fachpersonal unteranderem auch dazu angehalten, Risikopersonen – beispielsweise Nutzer mit mehr als 40 Pigmentmalen – dringend von einer Solariennutzung abzuraten. In Wellness- und Fitnessbetrieben, die lediglich ein oder zwei Solarien betreiben, greift diese Verordnung allerdings nicht. „Dies könnte möglicherweise ein Grund dafür sein, warum in unserer Stichprobe diese spezielle Risikogruppe eher Solarien im Fitness- und Wellnessbereich aufsucht", so Diehl. „Frühere Daten der NCAM-Studie zeigen zudem, dass auch Minderjährige, die eigentlich keine öffentlichen Solarien nutzen dürfen, eher Solarien in Fitnessstudios und Schwimmbädern besuchen."

Deutscher Wellness Verband hält Solarien für verzichtbar

Der Deutsche Wellness Verband äußert sich kritisch zu dieser Situation: „Aus unserer Sicht sind Solariengeräte aufgrund des Risikopotenzials für den Wellnessbereich verzichtbar", betont Lutz Hertel, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wellness Verbands. „Wir empfehlen unseren Verbandsmitgliedern sowie allen Hotel-, Bäder-, Fitness- und Beauty-Betrieben, ihr Angebot auf gesundheitlich unbedenkliche Entspannungs- und Wohlfühlangebote zu reduzieren." Die Deutsche Krebshilfe unterstützt diesen Aufruf: „Wir begrüßen den Vorstoß des Wellness Verbands außerordentlich. Es ist ein wichtiger Beitrag, damit zukünftig bundesweit weniger Menschen an Hautkrebs erkranken und sterben", so Nettekoven.


National Cancer Aid Monitoring (NCAM) 

Solariengeräte werden zunehmend in Einrichtungen genutzt, die ihren Kunden zugleich fitness- und entspannungsorientierte Angebote bieten. Dies belegen Daten der Studie „Nationales Krebshilfe-Monitoring (NCAM)" der Universität Heidelberg. Während 2015 noch etwa 76 Prozent der Befragten angaben, zuletzt ein Solarium im Sonnenstudio genutzt zu haben, waren es 2019 lediglich 57 Prozent. Im gleichen Zeitraum verdoppelte sich allerdings der Nutzeranteil in Einrichtungen, die einem gesundheitsorientierten Bereich zugerechnet werden – wie Schwimmbäder, Fitnessstudios, Wellness-Bereiche sowie Hotels – auf rund 39 Prozent.

© ADP nach Diehl et al. 2021
Zur Studie: Shift in place of tanning bed use from tanning salons to spa, fitness, and beauty facilities: A trend perspective (wiley.com)


Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP) sind Partner im UV-Schutz-Bündnis. Das UV-Schutz-Bündnis ist eine Initiative von 26 auf nationaler und europäischer Ebene tätigen Institutionen mit Expertise auf dem Gebiet der solaren UV-Strahlung und der Hautkrebsprävention. Ziel des Bündnisses ist es, auf einen sinnvollen UV-Schutz mit den richtigen Maßnahmen und den passenden Strukturen in allen Lebenswelten hinzuwirken, um UV-bedingten Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen, vorzubeugen.

 

 


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Interviewpartner auf Anfrage!

Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Henriette Bunde
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e.V. | c/o Prof. Dr. Breitbart | Am Krankenhaus 1a | 21614 Buxtehude
Telefon 040/20913-134 | Fax 040/20913-161

E-Mail: bunde@unserehaut.de

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