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Deutsche Krebshilfe und ADP informieren über Hautkrebsgefahr durch UV-Strahlen

Ultraviolette Strahlen in Solarien sind laut Weltgesundheitsorganisation ebenso krebserregend wie Asbest. Jeder Solarienbesuch erhöht daher das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Aus diesem Grund empfehlen die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP), Solarien gar nicht erst zu nutzen. Wer es dennoch tut, sollte sehr genau wissen, worauf er sich einlässt und welche gesetzlichen Mindestanforderungen im Solarium erfüllt sein müssen. Diese Informationen bietet der Präventionsratgeber „Ins rechte Licht gerückt. Krebsrisikofaktor Solarium“ der Deutschen Krebshilfe. Er kann unter www.krebshilfe.de kostenfrei angefordert werden.

„Bei kaum einer anderen Krebsart ist ein einzelner Risikofaktor so eindeutig für das Krebsentstehen verantwortlich – und gleichzeitig so leicht vermeidbar - wie beim Hautkrebs: UV-Strahlen, besonders künstliche aus Solarien“, betont Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der ADP. Deutschlandweit ist Hautkrebs inzwischen die häufigste Krebsart. Etwa 234.000 Menschen erkranken derzeit jährlich bundesweit neu an einem Tumor der Haut, 28.000 davon am besonders gefährlichen malignen Melanom, dem sogenannten „schwarzen“ Hautkrebs. Zunehmend wird dieser auch bei jungen Erwachsenen diagnostiziert. Experten machen häufige Solarienbesuche für diesen Trend verantwortlich.

Sich entspannen, gebräunt aussehen, für den Urlaub vorbräunen und die Sehnsucht nach Licht und Wärme: Dies sind laut SUN-STUDY 2012 die wichtigsten Motive, warum fast fünf Millionen Bundesbürger insbesondere in der trüben Jahreszeit Solarien aufsuchen. „Mit unserem Präventionsratgeber möchten wir Solariennutzer über die gesundheitlichen Gefahren künstlicher UV-Strahlen informieren“, sagt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Der Präventionsratgeber erklärt ausführlich die Wirkung ultravioletter Strahlen, er gibt Tipps, den eigenen Hauttyp zu bestimmen und bietet denjenigen, die partout nicht auf künstliche Bräune verzichten wollen, einen Solariencheck an. Dieser listet gesetzliche Mindestanforderungen an Sonnenstudios, wie beispielsweise die Beratung durch Fachpersonal und das Solariengerät auf, die unbedingt erfüllt sein müssen. Die Checkliste basiert auf der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV), die seit 2012 gilt.

Den Präventionsratgeber „Ins rechte Licht gerückt. Krebsrisikofaktor Solarium“ gibt es kostenfrei bei: Deutsche Krebshilfe, Postfach 1467, 53004 Bonn. Außerdem kann die Broschüre im Internet unter www.krebshilfe.de bestellt und heruntergeladen werden.

Interviewpartner auf Anfrage!

Bonn/Hamburg, 16. Januar 2014

Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Sigrid Altdorf, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V., Cremon 11, 20457 Hamburg Telefon: 040 20913-134, Fax: 040 20913-161

E-Mail: altdorf@unserehaut.de

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