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Pilotprojekt „Hautkrebs-Test“ senkt Sterblichkeit am malignen Melanom

Deutlich weniger Menschen sterben an einem malignen Melanom, wenn ihnen kostenlos eine systematische Hautkrebs-Früherkennung angeboten wird. Dies belegt die Auswertung der Daten des einjährigen Pilotprojektes in Schleswig-Holstein. Das Projekt fand von 2003 bis 2004 im Vorfeld der bundesweiten Einführung des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings (2008) statt. 366.000 Menschen ließen ihre Haut untersuchen. Die Ergebnisse sind beachtlich: „Es wurde eine Vielzahl von Hauttumoren entdeckt und heute sterben in Schleswig-Holstein halb so viele Menschen an einem malignen Melanom, wie noch vor knapp zehn Jahren“, erläutert Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). „Wir sind daher zuversichtlich, dass bundesweit durch das gesetzliche Hautkrebs-Screening ebenfalls weniger Menschen an Hautkrebs sterben werden als bisher“, betont Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.

Die „Generalprobe“ des Hautkrebs-Screenings in Schleswig-Holstein hat dazu geführt, dass die Anzahl der früh erkannten und damit gut behandelbaren Hauttumoren erhöht werden konnte. Auch die Anfangsphase des bundesweiten gesetzlichen Hautkrebs-Screenings zeigt erste Ergebnisse, die in eine ähnliche Richtung gehen: In den ersten beiden Jahren des Screenings konnte bundesweit deutlich mehr Hautkrebs diagnostiziert werden als zuvor. Die neu entdeckten Hautkrebsfälle erhöhten sich von rund 193.000 Fällen im Jahr 2007 auf etwa 223.500 Fälle im Jahr 2009. Ebenso stieg die Anzahl der aufgespürten Melanome im selben Zeitraum von 23.000 auf etwa 26.000. Dies belegen neueste Hochrechnungen der Gesellschaft epidemiologischer Krebsregister in Deutschland (GEKID), die im Rahmen des 30. Deutschen Krebskongresses in Berlin von Professor Dr. Alexander Katalinic, Vorsitzender des GEKID, vorgestellt wurden.

Die Akzeptanz des Hautkrebs-Screenings in der Bevölkerung ist hoch: Rund
13,5 Millionen der insgesamt 45 Millionen Anspruchsberechtigten haben diese
Untersuchung bis heute genutzt. „Wir führen die hohe Beteiligung auf die flächendeckende Verfügbarkeit des Screenings und das große Informationsangebot
zurück: ob in den Medien, in Broschüren oder in ärztlichen Beratungsgesprächen – Interessierte kommen leicht an die gewünschten Informationen“,erklärt Breitbart. „Zudem ist die Untersuchung schmerzfrei und erfolgt mit bloßem Auge ohne weitere Hilfsmittel“, so der Hautkrebsexperte. Berechtigt zur Durchführung des Hautkrebs-Screenings sind etwa 2.500 Dermatologen und 35.500 Hausärzte, die sich dafür speziell qualifiziert haben.

Die Deutsche Krebshilfe und die ADP waren maßgeblich an der Initiierung und Umsetzung des Hautkrebs-Screenings beteiligt. Beide Organisationen setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass das Hautkrebs-Screening auch über das Jahr 2013 hinaus im Katalog der gesetzlichen Krebs-Früherkennung verbleibt und somit weiterhin von Zuzahlungen befreit ist.

Hintergrund-Information: Hautkrebs-Screening
Die gesetzliche Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs ist unkompliziert und schmerzlos. Sie kann vom Arzt ohne weitere Hilfsmittel mit bloßem Auge durchgeführt werden.
Untersuchungsablauf:
• Fragen nach eigenen und familiären Vorerkrankungen (Anamnese).
• Standardisierte visuelle Untersuchung der gesamten Körperoberfläche von der behaarten Kopfhaut bis zu den Fußsohlen, inklusive aller Hautfalten, der Mundschleimhäute und des äußeren Genitals.
• Befundmitteilung sowie präventive Beratung zum richtigen Umgang mit natürlicher und künstlicher UV-Strahlung, Feststellung möglicher individueller Risikofaktoren, Information über das Angebot weiterer gesetzlicher Krebs-Früherkennungsuntersuchungen.
• Bei Verdachtsdiagnose eines Hausarztes: Überweisung zum Dermatologen zur weiteren Abklärung. Die Verdachtsabklärung erfolgt durch eine feingewebliche Untersuchung im Labor.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.krebshilfe.de und www.hautkrebs-screening.de.

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