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Experten fordern mehr Gesundheitsschutz in den Bundesländern

Die UV-Strahlung in Solarien ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung) soll der Gesundheitsschutz in Solarien verbessert werden. „Wir appellieren an die Bundesländer, zu handeln und die in der Verordnung definierten Anforderungen umzusetzen sowie kontrollierende Behörden zu benennen“, so Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Eine Umsetzung der Verordnung gewährleistet Mindestvoraussetzungen zum Schutz derjenigen, die nicht auf eine Solarium-Nutzung verzichten wollen. Deutschland würde damit international eine Vorreiterrolle im Verbraucherschutz übernehmen.“

Die neue Rechtsverordnung basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG), das seit dem 4. August 2009 in Kraft ist. Die Verordnung fordert unter anderem eine fachliche Qualifikation für das Personal in Sonnenstudios und die Einhaltung der Bestrahlungsstärke von maximal 0,3 W/m² für alle Solariengeräte. Das NiSG stellt strenge Qualitätsanforderungen an die Betreiber von Solarien, verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei Zuwiderhandlung.

„Mit dem Nutzungsverbot für unter 18-Jährige steigt die Chance, dass junge Menschen gar nicht erst zu Solariennutzern werden und die Neuerkrankungszahlen für Hautkrebs langfristig sinken“, so Professor Eckhard W. Breitbart, zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP). Die deutsche Bevölkerung steht hinter dem Verbot: Eine bevölkerungs-bezogene Umfrage der ADP und der Deutschen Krebshilfe hatte im Spätsommer 2009 gezeigt, dass drei von vier Deutschen das Solarien-Nutzungsverbot für Minderjährige bereits kennen, fast jeder (93 Prozent) begrüßt es. „Diese hohe Zustimmung ist für unsere Aufklärungsarbeit ein wichtiger Meilenstein“, so Breitbart.

Hautkrebs ist die häufigste Krebsart in Deutschland. Rund 195.000 Menschen erkranken jährlich bundesweit daran, 24.000 davon an dem besonders gefährlichen malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs), an dem pro Jahr etwa 3.000 Betroffene sterben. Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs ist die natürliche und künstliche UV-Strahlung aus Sonne und Solarien.

Seit über zehn Jahren informieren die Deutsche Krebshilfe, die ADP und ihre nationalen und internationalen Partner-Organisation über die krebserregende Wirkung ultravioletter (UV-)Strahlung aus Solarien und raten grundsätzlich von einer Nutzung zu kosmetischen Zwecken ab. Weitere Informationen zu den Themen „Prävention von Hautkrebs“ und „Solarien“ erhalten Interessierte im Internet unter www.krebshilfe.de und hier.

Hintergrundinformation: Solarien
Die deutsche Bevölkerung ist Europameister bei der künstlichen Besonnung: Mehr als sechs Millionen Bürgerinnen und Bürger haben 2008 regelmäßig, also mindestens einmal im Monat, ein Solarium genutzt. Von den derzeit rund 14 Millionen Solariennutzern zwischen 18 und 45 Jahren hat mehr als ein Viertel bereits im Alter von zehn bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen in Sonnenstudios begonnen. Das ergab eine Umfrage (SUN-Study, 2008). Experten gehen von einer kontinuierlichen Steigerung der Neuerkrankungsrate an Hautkrebs bis etwa zum Jahr 2050 aus. Zunehmend sind auch jüngere Menschen betroffen. Wer vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Das ergab eine Meta-Studie der International Agency for Research on Cancer (IARC). 2009 hat die IARC deshalb sowohl die natürliche als auch explizit die künstliche UV-Strahlung als Karzinogen der Klasse 1 eingestuft. Es gibt zurzeit rund 45.000 kommerziell betriebene Solariengeräte in Deutschland. 17.000 dieser Geräte stehen in frei zugänglichen Bereichen wie Münzstudios, Schwimmbädern, Hotels sowie Wellness-und Fitnesseinrichtungen und sollten aus Sicht von Gesundheitsexperten abgeschafft werden.

Interviewpartner auf Anfrage!
Bonn/Hamburg, 22. Dezember 2010    
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
• Sigrid Altdorf, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V.,
Cremon 11, 20457 Hamburg, Telefon 040/20913-134, Fax 040/20913-161,
E-Mail: altdorf@unserehaut.de

• Dr. Eva Kalbheim, Deutsche Krebshilfe, Buschstr. 32, 53113 Bonn,
Telefon 0228/72990-270, Fax 0228/72990-11, E-Mail: kalbheim@krebshilfe.de

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