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Hautkrebsprävention
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Wichtiger Schritt für die Hautkrebs-Vorbeugung

Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. begrüßen die Entscheidung des Bundeskabinetts, das Solarienverbot für Minderjährige nun endlich gesetzlich zu regeln. „Das Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren ist richtig und wichtig, um junge Menschen vor einem erhöhten Hautkrebs-Risiko zu schützen“, erklärte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Die gemeinnützige Organisation hatte sich gemeinsam mit der ADP und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte noch im Februar in einem Offenen Brief an die Bundeskanzlerin und die Landesregierungen gewandt und nachdrücklich ein gesetzliches Solarien-Nutzungsverbot für unter 18-Jährige gefordert. Von den rund 14 Millionen Solariennutzern zwischen 18 und 45 Jahren hat mehr als ein Viertel bereits im Alter von 10 bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen begonnen. Das hat eine bevölkerungsbezogene Umfrage zur Solariennutzung in Deutschland, die „SUN-Study 2008“1, gezeigt. Ein alarmierendes Ergebnis: „Wer vor dem 35. Lebensjahr mit der Solariennutzung beginnt, verdoppelt nahezu sein Risiko, später an dem gefährlichen ‚Schwarzen Hautkrebs’ zu erkranken“, ergänzte Professor Dr. Eckhard W. Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP.

Der Aufklärungsbedarf zum Thema UV-Schutz in Solarien ist nach wie vor hoch und das Nutzungsverbot von Solarien für Minderjährige ist ein erster wichtiger Schritt für die Hautkrebs-Vorsorge. „Auch fünf Jahre nach Erstellung der freiwilligen Vereinbarung werden die Mindeststandards in den meisten Sonnenstudios immer noch nicht erfüllt“, betonte Dr. Rüdiger Greinert, Generalsekretär der europäischen Gesellschaft zur Prävention von Hautkrebs (EUROSKIN). Die Strahlenschutzkommission (SSK), Deutsche Krebshilfe, ADP und die Kinderärzte fordern daher weitergehende Regulierungen, wie sie im Code of Practice vorgestellt und verankert wurden.

Die Grundlage für die freiwillige Regulierung von Sonnenstudios in Europa ist der von internationalen Experten erstellte „Code of Practice for Artificial Tanning“, der einen  Mindeststandard zur Nutzung von Solarien definiert. Zu diesem Mindesstandard gehören Verbot für Minderjährige, eine Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m2, der Schutz vor Sonnenbränden, ausgebildetes Personal, das Verbot von Münz-Solarien, ein Verzicht auf Bräunungsbeschleuniger und keine Werbung mit möglichen biopositiven Effekten. Zu therapeutischen Zwecken darf UV-Strahlung nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen eingesetzt werden. Zudem weist der „Code of Practice“ darauf hin, dass der Vitamin-D-Bedarf durch die natürliche UV-Strahlung ausreichend gedeckt wird.

„Diese Mindeststandards können aus Sicht von Experten in Deutschland und Europa nur auf gesetzlichem Wege verankert werden“, so Greinert. Die zusätzliche UV-Exposition in Solarien ist aus medizinischer Sicht ein großes Problem: „Wir können uns heute schon ausrechnen, wie viel mehr Hautkrebsfälle wir in den nächsten Jahren sehen werden, wenn wir jetzt nicht reagieren“, warnte Breitbart. „Mit dem Solarienverbot steigt die Chance, dass junge Menschen erst gar nicht zu Solariennutzern werden und so der Anstieg der Hautkrebszahlen verlangsamt werden kann“, so Breitbart weiter.

Ratgeber, Präventionsfaltblätter und Plakate zu den Themen „Solarien“ und „Hautkrebs-Prävention und -Früherkennung“ können bei der Deutschen Krebshilfe e. V., Postfach 1467, 53004 Bonn, oder im Internet unter www.krebshilfe.de kostenlos bestellt werden.

1 SUN-Study 2009 des Mannheimer Instituts für Public Health im Auftrag der Deutschen Krebshilfe und der ADP


Interviewpartner auf Anfrage!


Bonn/Hamburg, 11. März 2009                         
48 Zeilen je 70 Anschläge, Abdruck honorarfrei - Beleg erbeten

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Sigrid Altdorf, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V.,
Cremon 11, 20457 Hamburg, Telefon 040/ 2 09 13-134, Fax 040/ 2 09 13-161,
E-Mail: altdorf@unserehaut.de

Dr. Eva Kalbheim, Deutsche Krebshilfe e. V., Buschstraße 32, 53113 Bonn,
Telefon 0228/ 7 29 90-270, Fax 0228/ 7 29 90-11, E-Mail: kalbheim@krebshilfe.de

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