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Bundesrat schränkt Zugang zu Solarien ein 


Heute, am 10. Juli 2009, stellte der Bundesrat die Weichen für einen verbesserten Gesundheitsschutz für Jugendliche in Deutschland: Minderjährigen wird es in Zukunft nicht mehr gestattet sein, Solarien in Sonnenstudios oder sonstigen öffentlich zugänglichen Räumen zu benutzen. Das „Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung“ ist am 4.8.2009 in Kraft treten. Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf bereits am 19. Juni 2009 zugestimmt. Die Deutsche Krebshilfe e.V., die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. und die Strahlenschutzkommission (SSK) begrüßen die heutige Entscheidung nachdrücklich. „Das Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren ist wichtig, um junge Menschen zu schützen. Wir freuen uns daher sehr über diese neue gesetzliche Regelung“, erklärt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.
 
„Mit dem Solarienverbot steigt die Chance, dass junge Menschen erst gar nicht zu Solariennutzern werden und so die Neuerkrankungszahlen von Hautkrebs langfristig sinken“, erklärt Professor Dr. Rolf Michel, Vorsitzender der SSK. Von den derzeit rund 14 Millionen Solariennutzern zwischen 18 und 45 Jahren hat mehr als ein Viertel bereits im Alter von 10 bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen in Sonnenstudios begonnen.

„Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig es ist, das Gesetz umfassend und schnell umzusetzen“, erklärt Professor Dr. Eckhard W. Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP. „Das Gesetz sollte außerdem so rasch wie möglich durch eine Verordnung ergänzt werden.“ Eine solche Vorordnung wird weitere Sicherheitskriterien für die Solariennutzung festlegen und das Vorgehen bei Zuwiderhandlungen bestimmen. Für die Betreiber von Solarien, wenn sie Jugendlichen gesetzeswidrig den Besuch einer Sonnenbank erlauben, sind ab dem 1.3.2010 Bußgelder von bis zu 50.000 € vorgesehen.

Darüber hinaus sichert die Verordnung die Umsetzung weiterer Mindestanforderungen an die Qualität in Sonnenstudios. Im „Code of Practice for Artificial Tanning“ wurden 2007 von internationalen Experten Standards bereits definiert und gefordert. Zu diesem Mindeststandard gehört ein Verbot für Minderjährige, eine Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m², der Schutz vor Sonnenbränden, ausgebildetes Personal, das Verbot von Münz-Solarien, ein Verzicht auf Bräunungsbeschleuniger und keine Werbung mit möglichen positiven biologischen Effekten. Zu therapeutischen Zwecken darf UV-Strahlung nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen eingesetzt werden. Zudem weist der „Code of Practice“ darauf hin, dass zur Deckung des Vitamin D-Bedarfs keine künstliche UV-Strahlung notwendig ist. In einigen europäischen Ländern sowie in den USA und Australien gibt es bereits Regelungen, die den genannten Forderungen Rechnung tragen, jedoch noch nicht in Form von Gesetzen. Das Deutsche Gesetz kann daher für diese Länder Vorbildcharakter haben.

Ausführliche Informationen unter www.unserehaut.de; Ratgeber und Plakate zum Thema „Schutz der Haut vor zu viel UV-Strahlung“ können bei der Deutschen Krebshilfe e. V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 02 28/7 29 90-0 und im Internet kostenlos bestellt werden.   

Hintergrundinformation: Hautkrebs
Jährlich erkranken in Deutschland rund 140.000 Menschen neu an Hautkrebs. Die Tendenz ist steigend. Mindestens 22.000 davon erkranken an dem besonders gefährlichen Malignen Melanom, dem so genannten Schwarzen Hautkrebs. Hautkrebs führt bei rund 3.000 Menschen in Deutschland jährlich zum Tode.

Interviewpartner und Fotos auf Anfrage!

Hamburg, 10. Juli 2009 - 48 Zeilen je 70 Anschläge Abdruck honorarfrei

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
•    Sigrid Altdorf, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V.,
Cremon 11, 20457 Hamburg, Telefon 040/ 2 09 13-134, Fax 040/ 2 09 13-161, E-Mail: altdorf@unserehaut.de
•    Dr. Eva Kalbheim, Deutsche Krebshilfe e. V., Buschstraße 32, 53113 Bonn, Telefon
0228/ 7 29 90-270, Fax 0228/ 7 29 90-11, E-Mail: kalbheim@krebshilfe.de

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