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Hautkrebsprävention
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Gesetz soll Hautkrebserkrankungen verringern

Wer vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, ist seit dem 4. August 2009 ein Gesetz zum Schutz vor UV-Strahlung rechtskräftig. Es verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei Zuwiderhandlung. Derzeit erarbeitet das Bundesumweltministerium eine ergänzende Verordnung, die notwendige Qualitätsstandards und Sicherheitskriterien für die Solariennutzung durch Erwachsene benennt. „Um diejenigen zu schützen, die sich nicht von einem Solarienbesuch abhalten lassen, müssen Mindeststandards in die Verordnung aufgenommen werden, die von internationalen Experten erarbeitet wurden“, sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, heute, am 25. August 2009, auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) und die Strahlenschutzkommission (SSK) unterstützen diese Forderung nachdrücklich.

Die deutsche Bevölkerung ist Europameister bei der künstlichen Besonnung: Mehr als elf Millionen Bürgerinnen und Bürger zwischen 14 und 49 Jahren haben in den letzten 12 Monaten ein Solarium genutzt – davon 5,2 Millionen regelmäßig, also mindestens einmal im Monat. Das ergab eine aktuelle bevölkerungsbezogene Umfrage („UV09“). Seit über acht Jahren weisen die Deutsche Krebshilfe, die ADP und die SSK auf die krebserregende Wirkung ultravioletter (UV-)Strahlung aus Solarien hin und raten grundsätzlich von einer Nutzung zu kosmetischen Zwecken ab. „Solarien sind auch keine medizinischen Einrichtungen. Wenn eine UV-Therapie erforderlich ist, darf diese nur von einem qualifizierten Arzt in Klinik oder ärztlicher Praxis unter Abwägung einer aktuellen wissenschaftlichen Nutzen Risiko-Abwägung erfolgen“, so Professor Dr. Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP, und so Breitbart weiter:„Die Neuerkrankungen an Hautkrebs werden weiter steigen, wenn nicht entschlossen reagiert wird“.

Folgende Mindestanforderungen sollten für eine Reduktion der Risiken in Solarien zum Schutz der Verbraucher berücksichtig werden: Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m², Schutz vor Sonnenbränden, Einsatz von ausgebildetem Personal, Verbot von Münz-Solarien, Verzicht auf Bräunungsbeschleuniger und keine Werbung mit möglichen biopositiven Effekten der UV-Strahlung. Außerdem muss das Personal in Solarien eine behördlich anerkannte Schulung über den sicheren Umgang mit UV-Strahlung absolviert haben. Zu therapeutischen Zwecken darf UV-Strahlung nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen eingesetzt werden. Diese Standards wurden der von internationalen Experten und gemeinsam mit der Strahlenschutzkommission definiert. Die SSK-Empfehlung und der „Code of Practice“ weisen ferner darauf hin, dass der Vitamin-D-Bedarf durch die natürliche UV-Strahlung ausreichend gedeckt werden kann. „Deutschland hat die Chance, durch eine gesetzliche Vorgabe umfassender Mindeststandards einen nachhaltigen Beitrag zur Prävention von Hautkrebs zu leisten“, betonte Professor Dr. Rolf Michel, Vorsitzender der SSK. „Das Deutsche Gesetz kann auch anderen europäischen Länder sowie der USA und Australien bei der Einführung eigener gesetzlicher Regulierungen als Vorbild dienen“, so Michel.

Eine aktuelle Umfrage der ADP und der Deutschen Krebshilfe zeigt, dass 75 Prozent der Bevölkerung das neue Solariennutzungsverbot für Minderjährige bereits kennen, 93 Prozent begrüßen es. „Diese hohe Zustimmung ist für unsere Aufklärungsarbeit ein wichtiger Meilenstein, denn: Mit dem Nutzungsverbot steigt die Chance, dass junge Menschen gar nicht erst zu Solariennutzern werden und die Neuerkrankungszahlen für Hautkrebs langfristig sinken“, so Breitbart.

Ausführliche Informationen, Ratgeber und Plakate zum Thema „Schutz der Haut vor zu viel UV-Strahlung“ können bei der Deutschen Krebshilfe e.V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 0228-729 90-0 und unter www.krebshilfe.de kostenlos bestellt werden.


• Sigrid Altdorf, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V.
Telefon 040 / 32 52 72 85, Fax 040 / 32 32 47 47,
e-mail: altdorf@unserehaut.de

• Dr. Eva Kalbheim, Deutsche Krebshilfe e.V.
Telefon 0228/72990-270, Fax 0228 / 72990-11,
e-mail: kalbheim@krebshilfe.de

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