Seit 100 Tagen haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine qualitätsgesicherte Hautkrebs-Untersuchung. Der Screening-Start ist erfolgreich angelaufen: Nahezu alle der über 3 000 Dermatologen und rund die Hälfte der Hausärzte haben sich bereits bundesweit für die Durchführung des standardisierten Screenings qualifiziert und bieten diese Untersuchung an. Bis zum Jahresende werden sich zwei Drittel der insgesamt 58 000 Hausärzte für das Hautkrebs-Screening qualifiziert haben. „Das Hautkrebs-Screening ist eine große Chance im Kampf gegen Hautkrebs, denn Hautkrebs ist früh erkannt heilbar“, erklärt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Für den Ablauf der Screening-Untersuchung wurden Qualitätsstandards festgelegt: „Die Untersuchung erfolgt mit bloßem Auge, optische Hilfsmittel sind nicht erforderlich und kein Bestanteil des Screenings“, betont Professor Breitbart, Zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. „Der Versicherte erhält zudem Informationen über den Zustand seiner Haut und bekommt Tipps, wie er sein persönliches Hautkrebsrisiko verringern kann“, so Professor Breitbart.
Nicht Bestandteil des Hautkrebs-Screenings sind, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, optische Hilfsmittel wie beispielsweise die Untersuchung mit Hilfe eines Dermatoskops. In den Praxen wird dieses zurzeit häufig als zusätzliche kostenpflichtige Leistung angeboten, was zu Unmut und Verunsicherung unter den Versicherten führt. „Es muss schnell klar gestellt werden, dass das Dermatoskop kein Bestandteil der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist“, erklärt Professor Breitbart. Wissenschaftlich belastbare Belege, dass der Einsatz eines Dermatoskops zur Qualitätsverbesserung einer standardisierten Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs führt, liegen derzeit nicht vor. „Nur mit einer feingeweblichen Untersuchung im Labor kann letztendlich geklärt werden, ob sich der Verdacht auf Hautkrebs bestätigt oder nicht“, betont Professor Breitbart. Falls ein Befund verdächtig ist, kann dieser nur mit Hilfe einer Biopsie abgeklärt werden.
Eine Umfrage zum Thema Hautkrebs und Hautkrebs-Früherkennung im Vorfeld der Einführung des Hautkrebs-Screenings hat ergeben, dass der Wunsch nach Beratung zum Thema Hautkrebs fast ebenso hoch ist wie die Bereitschaft zur Teilnahme am Screening: 80 Prozent wollen teilnehmen und 75 Prozent der über 35-Jährigen, die Anspruch auf diese Untersuchung haben, wünschen sich ausdrücklich eine Beratung durch den Arzt.
Wie hoch die Akzeptanz in den Screening-Praxen ist, zeigt sich auch in der Zahl der angeforderten Informationsmaterialien: Rund 40 000 Praxis-Poster und fast eine Million Broschüren der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. wurden seit der Einführung von den teilnehmenden Praxen zur Beratung der Versicherten angefordert.
Informationen und Aufklärung sind wichtig, um die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Die Internetseite www.hautkrebs-screening.de enthält umfassende Informationen zu allen aktuellen Fragen rund um das Screening. Alle am Screening interessierten Ärzte, Versicherte und Journalisten können sich dort auch für einen Newsletter anmelden. Zum Thema Hautkrebs-Prävention und -Früherkennung bieten die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. darüber hinaus weiteres kostenloses Informationsmaterial an. Ratgeber, Präventionsfaltblätter und Plakate können kostenlos bestellt werden bei: Deutsche Krebshilfe, Postfach 1467, 53004 Bonn oder im Internet unter www.krebshilfe.de heruntergeladen werden.
Interviewpartner auf Anfrage!
Hamburg/Bonn, 8. Oktober 2008
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sigrid Altdorf, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V., Cremon 11, 20457 Hamburg, Telefon: 040 20913-134, Fax: 040 20913-161
E-Mail: altdorf@unserehaut.de
Dr. Eva Kalbheim, Deutsche Krebshilfe e. V., Buschstraße 32, 53113 Bonn, Telefon: 0228 72990-270, Fax: 0228 72990-11
E-Mail: kalbheim@krebshilfe.de
Fakten: Hautkrebs-Screening
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Einführung eines bundesweiten qualitätsgesicherten Hautkrebs-Screenings für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren zum 1. Juli 2008 beschlossen. Deutschland führt damit weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Hautkrebs-Früherkennung ein. Rund 45 Millionen Versicherte (24 Millionen Frauen und 21 Millionen Männer) haben alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung. Diese kann sowohl von Hautärzten als auch von Hausärzten (Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung) durchgeführt werden.
Wichtig für den Versicherten:
– Die Früherkennung auf Hautkrebs ist kostenfrei.
– Eine Praxisgebühr fällt nicht an.
– Wird eine Biopsie (Hautentnahme) notwendig, fällt jedoch die Praxisgebühr an, die Biopsie selbst ist kostenfrei.
– Der Einsatz von Dermatoskopen ist nicht Bestandteil des standardisierten qualitätsgesicherten Screenings.
Der Ablauf der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) ist standardisiert, zur Untersuchung gehören:
– die gezielte Anamnese – eine Beratung über alle angebotenen Krebs-Früherkennungsuntersuchungen und über den UV-Schutz
– die visuelle standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Hautfalten
– die Befundmitteilung mit Beratung und ggf. Biopsien
– die Dokumentation.