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Hautkrebsprävention
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Die gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung (KFU) spielt eine wichtige Rolle in der sekundären Prävention von Krebs. Beim Hautkrebs-Screening untersucht Ihr Arzt die gesamte Haut auf auffällige Veränderungen. Nutzen Sie die Chance zur Früherkennungsuntersuchung, die die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten regelmäßig anbieten.

Als gesunde Frau, ohne familiäre Vorerkrankungen, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf folgende Untersuchungen:

  • Ab 20 jährlich eine Untersuchung der äußeren Genitalien, des Gebärmuttermundes und des Gebärmutterhalses
  • Ab 30 jährlich Abtastung der Brüste und Achselhöhlen
  • Ab 50 jährlich und ab dem 56. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Darmuntersuchung mittels Papierstreifentest oder zweimal (im Abstand von 10 Jahren) eine Darmspiegelung
  • Zwischen 50 und 69 Jahren alle 2 Jahre eine Mammographie

Als gesunder Mann, ohne familiäre Vorerkrankungen, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf folgende Untersuchungen:

  • Ab 45 jährlich eine Untersuchung der äußeren Genitalien plus Prostata
  • Ab 50 jährlich und ab dem 56. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Darmuntersuchung mittels Papierstreifentest oder zweimal (im Abstand von 10 Jahren) eine Darmspiegelung

Hinweis: Falls Sie zu einer Risikogruppe gehören, wie zum Beispiel gehäuft auftretende Krebserkrankungen in Ihrer Familie, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt über weitere entsprechende Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.