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Solarienverbot unter 18

Ende Juli 2009 stufte die Internationale Krebsforschungsagentur IARC (International Agency for Research on Cancer), die zur Weltgesundheitsorganisation gehört, UV-Strahlung und Sonnenstudios in die Krebsrisikostufe 1 ("krebserregend") hoch. Bis dahin waren regelmäßige Solarienbesuche nur mit "wahrscheinlich krebserregend" beurteilt worden. Die IARC beurteilt Solarien somit als ebenso gefährlich wie Röntgenstrahlen, Zigarettenrauch oder Asbest. Die (englischsprachige) Pressemitteilung finden Sie hier.

Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Gerade die Entstehung vom besonders gefährlichen „Schwarzen Hautkrebs“, dem Malignen Melanom, wird durch den regelmäßigen Besuch in Solarien begünstigt. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, trat am  4. August 2009 ein neues Gesetz in Kraft. Zum Schutz vor krebserregender UV-Strahlung ist es Minderjährigen nun nicht mehr gestattet, Solarien zu besuchen. In Artikel 1, § 4 des Gesetzes zur "Regelung des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung" heißt es: "Die Benutzung von Anlagen (...) zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden."  Damit sind die Weichen für einen besseren Gesundheitsschutz in Solarien gestellt: Deutschland übernimmt weltweit eine Vorreiterrolle im Strahlenschutz.

Seit über acht Jahren weist die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e.V. zusammen mit der Deutschen Krebshilfe (DKH) und der Strahlenschutzkommission (SSK) auf die krebserregende Wirkung von UV-Strahlung hin und rät grundsätzlich von einer Nutzung zu kosmetischen Zwecken ab.

Die ADP, DKH und die SSK begrüßen das Solarienverbot für Minderjährige. Um diejenigen zu schützen, die sich nicht von einem Solarienbesuch abhalten lassen, fordern ADP, DKH und die SSK nachdrücklich die schnelle Umsetzung des Gesetzes in rechtliche Verordnungen in den Ländern. Diese sollten folgende Mindestanforderungen berücksichtigen, um die Risiken in Solarien zum Schutz der Verbraucher zu reduzieren:

•    Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m²
•    Schutz vor Sonnenbränden
•     Einsatz von ausgebildetem Personal, das eine anerkannte Schulung zum sicheren Umgang mit UV-Strahlung absolviert hat
•     Verbot von Münzsolarien
•    Verzicht auf Bräunungsbeschleuniger
•    keine Werbung mit möglichen biopositiven Effekten der UV-Strahlung

Das Bundesumweltministerium erarbeitet derzeit eine ergänzende Verordnung, die notwendige Qualitätsstandards und Sicherheitskriterien für die Solariennutzung durch Erwachsene benennt.